
Guten Menschen Gesellschaft zu leisten,
ist die beste Methode,
selbst ein guter Mensch zu werden.
Miguel de Cervantes Saavedra
Meine Dienstleistungen können Sie auf unterschiedliche Weise
- je nach Pflegegrad und Ihrer aktuellen Situation -
auch über die Pflegekasse abrechnen.
Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Kranken-/Pflegekasse über die verschiedenen Möglichkeiten.
Im Wesentlichen gibt es fünf Möglichkeiten:
🧾 Abrechnung von Alltagshelfer-Leistungen nach § 45a SGB XI
Was ist der § 45a SGB XI?
Der § 45a SGB XI stellt pflegebedürftigen Menschen mit einem Pflegegrad monatlich 131 EUR zur Verfügung. Dieses Geld kann für die Unterstützung im Alltag genutzt werden. Es handelt sich um einen Entlastungsbetrag, der für anerkannte Hilfsleistungen zur Unterstützung im täglichen Leben verwendet werden kann.
Wer kann den Entlastungsbetrag nutzen?
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Alle Pflegebedürftigen mit einem Pflegegrad (1 bis 5)
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Menschen, die zu Hause leben und nicht in einem Pflegeheim wohnen
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Um den Entlastungsbetrag zu erhalten, muss der Dienstleister (z. B. Alltagshelfer) ein anerkanntes Angebot nach den Vorgaben des § 45a SGB XI bieten.
Welche Leistungen können durch den Entlastungsbetrag abgedeckt werden?
Der Entlastungsbetrag kann für folgende alltagsunterstützenden Leistungen verwendet werden:
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Haushaltshilfe: Unterstützung im Haushalt, beim Kochen oder Einkaufen
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Begleitung zu Terminen: Hilfe bei Arztbesuchen, Behördengängen oder anderen Terminen
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Gesellschaft leisten: Vorlesen, Spielen oder Gesellschaft leisten, um die Isolation zu verringern
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Unterstützung bei Bürokratie: Hilfe bei der Post oder dem Ausfüllen von Formularen
Wie funktioniert die Abrechnung des Entlastungsbetrages?
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Vorhandener Pflegegrad: Voraussetzung ist ein vorhandener Pflegegrad (1 bis 5)
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Dienstleister beauftragen: Ein anerkanntes Unternehmen oder ein anerkannter Alltagshelfer wird beauftragt, die benötigte Unterstützung zu leisten
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Dienstleistung in Anspruch nehmen: Die Unterstützungsleistungen werden erbracht
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Rechnung einreichen: Nach der erbrachten Leistung stellt der Alltagshelfer eine Rechnung aus, die bei der Pflegekasse eingereicht wird
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Erstattung durch die Pflegekasse: Die Pflegekasse übernimmt bis zu 131 EUR monatlich
💰 Finanzierungsmöglichkeiten für Alltagshelfer
Es gibt fünf Finanzierungsmöglichkeiten durch die Pflegekasse, die für die Bezahlung von Alltagshelfern genutzt werden können:
1. Entlastungsbetrag (131 EUR/Monat)
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Für alle Pflegegrade (1 bis 5)
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Zweckgebunden für die Unterstützung im Alltag (z. B. durch Alltagshelfer)
2. Umwandlungsanspruch (40 % der Pflegesachleistungen)
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Für Pflegegrad 2 bis 5
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Falls nicht alle Pflegesachleistungen im Monat genutzt werden, können bis zu 40 % der nicht genutzten Sachleistungen in den Entlastungsbetrag umgewandelt werden.
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Beispiel: Wenn für Pflegegrad 2 monatlich 796 EUR an Sachleistungen zur Verfügung stehen und nur ein Teil davon genutzt wird, können bis zu 318,40 EUR monatlich in den Entlastungsbetrag umgewandelt werden. Diese Summe kann ebenfalls für den Alltagshelfer verwendet werden.
3. Kombinationsleistung (Pflegegeld und Sachleistungen kombinieren)
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Es besteht die Möglichkeit, Pflegegeld und Sachleistungen zu kombinieren.
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Wenn nicht alle Sachleistungen abgerufen werden, kann der Restbetrag als Pflegegeld verwendet und ebenfalls für den Einsatz eines Alltagshelfers genutzt werden.
4. Verhinderungspflege
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Für Pflegegrad 2 bis 5
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Falls die reguläre Pflegeperson vorübergehend verhindert ist, können Ersatzpflegekräfte, einschließlich anerkannter Alltagshelfer, engagiert werden.
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Es stehen bis zu 1.612 EUR pro Jahr zur Verfügung, um die Pflege zu sichern und eine kontinuierliche Unterstützung im Alltag zu gewährleisten.
5. Kurzzeitpflege
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Für Pflegegrad 2 bis 5
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Falls eine vorübergehende stationäre Pflege erforderlich ist, können auch Alltagshelfer zusätzlich unterstützend tätig werden.
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Bis zu 1.774 EUR pro Jahr können für die kurzfristige Pflege genutzt werden.
📌 Wichtige Hinweise:
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Ich bin offiziell anerkannte Alltagshelferin, meine Leistungen können Sie über die Pflegekasse abrechnen.
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Um meine Leistungen abrechnen zu können, ist in vielen Fällen ein Antrag bei der Pflegekasse erforderlich. Bitte informieren Sie sich frühzeitig bei der Pflegekasse, um zu erfahren, wie die Leistungen abgerufen und abgerechnet werden können.
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Die Pflegekasse hilft: Bei Unklarheiten oder Fragen zur Nutzung meiner Leistungen hilft die Pflegekasse gerne weiter. Sie gibt auch Auskunft darüber, welche Leistungen im Einzelfall genutzt werden können.
Quelle: VdK
Quelle: VdK